Arbeitsschwerpunkte der Mediation

Die Mediation kann zur Regelung verschiedener privater, beruflicher und öffentlicher Konflikte angewendet werden:

  • bei Familien-, Partnerschafts- und Ehekonflikten,
  • bei Nachfolgeregelungen in KMU
  • bei Trennung, Scheidung und Sorgerecht für Kinder,
  • bei Erbschaftsangelegenheiten,
  • bei Nachbarstreitigkeiten,
  • bei Mietstreitigkeiten und Bauvorhaben,
  • bei Schulkonflikten,
  • in der Arbeitswelt, 
  • im Gesundheits- und Sozialbereich
  • in öffentlichen Verwaltungen und Behörden
  • in Kirchenstreitigkeiten,
  • in der Wirtschaftswelt,
  • in Umweltkonflikten,
  • usw.