Prinzipien der Mediation

Selbstverantwortlichkeit

Die einzigen Expertinnen bzw. Experten des Konflikts sind die Konfliktparteien selbst. Sie selber wissen am besten wie der Konflikt entstanden ist und wie er zu lösen ist. Sie tragen daher die Verantwortung, gemeinsam den Konflikt einvernehmlich zu lösen.

 

Ergebnisoffenheit

Die Parteien erklären sich bereit, aktiv an der Konfliktklärung zu engagieren.

 

Freiwilligkeit

Niemand der Beteiligten soll und darf zur Mediation gezwungen werden. Alle Beteiligten können jederzeit aus der Mediation aussteigen. Nur so kann eine Mediation Erfolg haben.

 

Information

In einem fairen Verfahren brauchen beide Seiten alle relevanten Informationen voneinander.

 

Neutralität /Allparteilichkeit

Der Mediator bzw. die Mediatorin muss von allen Parteien anerkannt sein. Dies geht nur, wenn er oder sie keine persönlichen Beziehungen zu einer der Parteien unterhält oder sogar von einer der Parteien sozial oder finanziell abhängig ist. Er oder sie hat keine vom Staat zugewiesene Autorität im Sinne einer Entscheidungsgewalt.

 

Vertraulichkeit

Die Konfliktparteien und auch der Mediator bzw. die Mediatorin verpflichten sich, alle im Mediationsprozess erhaltenden Informationen strikte vertraulich zu behandeln. Bei einem Scheitern des Verfahrens dürfen keine Informationen in einem allfälligen Gerichtsverfahren verwendet werden. Es geht um die Wahrung des individuellen Persönlichkeitsrechts.

 

Gerichtsverfahren

Läuft bei Beginn einer Mediation ein Gerichtsverfahren, soll dieses bis zum Abschluss der Mediation ausgesetzt werden. 

 

Mediationsvereinbarung

Nach der ersten Sitzung wird den Parteien eine Mediationsvereinbarung ausgehändigt, welcher unterschrieben an den Mediator bzw. die Mediatorin zurückgesandt wird.